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Sommer

Fußball-WM 2026 in Köln: Public Viewing in der Gastronomie

Redaktion · 03.06.2026

Foto: Pixaline / Pixabay

Foto: Pixaline / Pixabay

Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 hat die Stadt Köln klare Regeln für TV-Übertragungen im Außenbereich veröffentlicht. Während Public Viewing grundsätzlich möglich ist, gelten insbesondere für Außengastronomie und Lärmschutz konkrete Vorgaben.

WM-Übertragungen in Innenräumen

Gastronomiebetriebe können die Spiele der Fußball-WM 2026 im Innenbereich ohne zusätzliche Genehmigung zeigen. Wichtig ist dabei, die Lautstärke in einem angemessenen Rahmen zu halten, um Gäste und Nachbarschaft nicht zu stören. Außerdem müssen rechtliche Vorgaben wie Urheberrechte (z. B. FIFA, GEMA) eingehalten werden.

Public Viewing draußen: Das gilt in Köln

Auch im Außenbereich ist Public Viewing erlaubt – allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Spiele mit Anstoß zwischen 6 und 22 Uhr dürfen ohne Sondergenehmigung gezeigt werden
  • Die Übertragung ist bis zum Abpfiff erlaubt, inklusive Verlängerung und Elfmeterschießen
  • Direkt nach Spielende muss die Übertragung im Außenbereich beendet werden

Eine wichtige Einschränkung betrifft Betriebe mit verlängerter Sperrzeit aus Lärmschutzgründen: Hier ist die Außengastronomie ab 22 Uhr grundsätzlich untersagt – und damit auch jede WM-Übertragung während der Nachtruhe.

Rücksicht auf Nachbarschaft ist Pflicht

Die Stadt Köln betont, dass trotz Fußballbegeisterung Rücksicht auf Anwohner und Anwohnerinnen genommen werden muss. Übermäßiger Lärm kann zu Beschwerden und Sanktionen führen.

Wichtig:

  • Laute Instrumente wie Vuvuzelas, Trommeln, Tröten oder Pfeifen sind im Außenbereich verboten
  • Betreiber und Betreiberinnen müssen solche Störungen aktiv unterbinden (Hausrecht)
  • Beschwerden können beim Ordnungsamt unter 0221 / 221-32000 gemeldet werden

Tags: Fußball-Weltmeisterschaft 2026 , Fußball-WM 2026 , Open Air , Public Viewing , Sport , TV-Übertragung , WM-Übertragung

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